Fragen während der Immatrikulation
Verfasst: Do 16. Aug 2018, 14:02
Guten Tag,
während des Ausfüllen meines Immatrikulationsantrages sind bei mir folgende Fragen entstanden:
1. Ich habe bei der Ausgabe meines Abitur-Zeugnisses damals einige (in meinen Augen) beglaubigte Kopien erhalten. Es handelt sich um einen vierseitigen, zusammenhängenden Papierbogen und auf der ersten Seite ist sowohl der Schulstempel, als auch ein Stempel mit der Aufschrift "Kopie/Abschrift stimmt mit Original überein.". Außerdem ist auf dem Stempel noch das Datum und die Unterschrift von der Schulleitung.
Ist dies als Beglaubigung ausreichend, obwohl die Stempel nur auf der ersten Seite sind?
2. Gibt es für die ärztliche Bescheinigung der Sporttauglichkeit eine Art Vordruck oder reicht es, wenn meine Ärztin einfach selbst eine kurze Bestätigung verfasst?
3. Muss der Nachweis über das Bestehen der Sporteignungsprüfung auch beglaubigt werden, wenn ich den Test an der Uni Hamburg absolviert habe? Dort hat man nämlich nur die online geschriebene Bestätigung bekommen und somit kein wirkliches Original mit Unterschriften.
4. Die "Erste-Hilfe-Grundausbildung" (9 Unterrichtseinheiten) vom ASB ist als Nachweis der allgemeinen Rettungsfähigkeit ausreichend, richtig?
Ich bedanke mich im voraus schon einmal für Ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
während des Ausfüllen meines Immatrikulationsantrages sind bei mir folgende Fragen entstanden:
1. Ich habe bei der Ausgabe meines Abitur-Zeugnisses damals einige (in meinen Augen) beglaubigte Kopien erhalten. Es handelt sich um einen vierseitigen, zusammenhängenden Papierbogen und auf der ersten Seite ist sowohl der Schulstempel, als auch ein Stempel mit der Aufschrift "Kopie/Abschrift stimmt mit Original überein.". Außerdem ist auf dem Stempel noch das Datum und die Unterschrift von der Schulleitung.
Ist dies als Beglaubigung ausreichend, obwohl die Stempel nur auf der ersten Seite sind?
2. Gibt es für die ärztliche Bescheinigung der Sporttauglichkeit eine Art Vordruck oder reicht es, wenn meine Ärztin einfach selbst eine kurze Bestätigung verfasst?
3. Muss der Nachweis über das Bestehen der Sporteignungsprüfung auch beglaubigt werden, wenn ich den Test an der Uni Hamburg absolviert habe? Dort hat man nämlich nur die online geschriebene Bestätigung bekommen und somit kein wirkliches Original mit Unterschriften.
4. Die "Erste-Hilfe-Grundausbildung" (9 Unterrichtseinheiten) vom ASB ist als Nachweis der allgemeinen Rettungsfähigkeit ausreichend, richtig?
Ich bedanke mich im voraus schon einmal für Ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen