Hallo,
Ich soll bei der Bewerbung eine Notenbescheinigung/Notenübersicht mit einreichen als Nachweis für besondere Voraussetzungen. In der Form des Dokument steht in der Checkliste amtlich beglaubigt.
Die Notenübersicht wurde von der Universität Hamburg ausgestellt und darauf steht:
"Diese Bescheinigung wurde elektronisch erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig".
Reicht ein Ausdruck der Notenbescheinigung, die mir per E-Mail vom Prüfungsamt übersandt wurde?
Eine amtliche Beglaubigung ist nicht möglich!
Liebe Grüße
Dana