Hallo,
ich studiere BWL und meine Frage ist, ob es überhaupt möglich ist, dass die Fakultät BWL eine Unbedenklichkeitsbescheinigung verweigert, wenn keine es kein Fach gibt, in dem man den Prüfungsanspruch verloren hat. Ich habe schon die Prüfungsordnung gelesen und natürlich viel gegoogelt aber kann nicht so wirklich hilfreiche Informationen finden.
Mit freundlichen Grüßen,
S.