Härtefallgrund "Ortsbindung": Welchen Inhalt soll fachärztliches Gutachten haben?
Verfasst: Fr 28. Jun 2019, 13:26
Guten Tag,
als ich meinen Arzt und Therapeuten um ein Gutachten für einen Härtefallantrag (wg. Ortsbindung aus gesundheitlichen Gründen) zur Masterbewerbung bat, fragte dieser nach den notwendigen Inhalten und Kriterien.
Im Dokument "Informationen zu Sonderanträgen bei Zugang und Zulassung für Bewerber_innen für konsekutive Masterstudiengänge" findet sich unter 2.3.1 Gesundheitliche Gründe lediglich der Passus "im Regelfall fachärztliches Gutachten bzw. Stellungnahme (in Ausnahmefällen geeignete Äquivalente);". Unter 2.2, wo die sog. Eilfälle behandelt werden, steht deutlich mehr zum Inhalt des Fachärztlichen Gutachtens, sogar Prognosen u.a.
Können Sie sagen, was im Gutachten für Ortbindungsfälle drinstehen muss?
als ich meinen Arzt und Therapeuten um ein Gutachten für einen Härtefallantrag (wg. Ortsbindung aus gesundheitlichen Gründen) zur Masterbewerbung bat, fragte dieser nach den notwendigen Inhalten und Kriterien.
Im Dokument "Informationen zu Sonderanträgen bei Zugang und Zulassung für Bewerber_innen für konsekutive Masterstudiengänge" findet sich unter 2.3.1 Gesundheitliche Gründe lediglich der Passus "im Regelfall fachärztliches Gutachten bzw. Stellungnahme (in Ausnahmefällen geeignete Äquivalente);". Unter 2.2, wo die sog. Eilfälle behandelt werden, steht deutlich mehr zum Inhalt des Fachärztlichen Gutachtens, sogar Prognosen u.a.
Können Sie sagen, was im Gutachten für Ortbindungsfälle drinstehen muss?