zurzeit studiere ich im 2. Semester "Sozialökonomie B.A. oNF" an der UHH. Ich habe mich gerade für das WiSe 17 für "Rechtswissenschaft" im 1. Fachsemester angemeldet. Die Bewerbung ist abgeschickt und ist auch auf hochschulstart.de einsehbar. Mein Abi-NC (2016) sollte bei Weitem für eine Zulassung ausreichen.
Nur um ganz sicher zu gehen:
Werden Studiengangwechsler*Innen bei der Positionierung auf der Hochschulstart-Rangliste genau wie Studienanfänger*Innen behandelt?
Eine Sofortzulassung ist aufgrund der Koordinierung über Hochschulstart wohl nicht möglich, oder? Bei Sozialökonomie erhielt ich bei der Bewerbung zum WiSe 17/18 direkt eine. D.h. ich müsste ebenfalls bis ca. Anfang August dann warten?
Vielen Dank für euren fleißigen Antworten!
LG Lukas