Guten Tag Fr. Birte Schelling,
Ich habe mich nun erfolgreich an der Uni HH beworben und habe jetzt doch noch einige Fragen bezüglich der Studienplatzannahme.
Es heißt ab dem 09.08. stehen mir die notwendigen Dokumente zur Immatrikulation im Online Portal zur Verfügung, ab dann habe ich 14 Tage Zeit, meinen Studienplatz anzunehmen, also bis zum 23.08.
Heißt das, bis zum 23.08. muss ich persönlich in HH gewesen sein um die Immatrikulation vornehmen zu können oder bekomme ich nochmal einen genauen Termin, wann ich in HH sein soll (und der eventuell nach dem 23.08. liegen könnte...)?
Zur Immatrikulation muss ich außerdem meine Exmatrikulationsbescheinigung vorweisen können, ich habe gelesen, dass ich diese im Notfall auch nachreichen kann, ich hoffe das stimmt so.
Und bezüglich der Notenanerkennung aus meinem bisherigem Studium, schließt sich das direkt an die Immatrikulation an oder gibt es hierfür auch genaue Termine? Da ich dieses Semester ja auch noch Prüfungen schreibe, die mir unter Umständen auch in HH angerechnet werden könnten, jedoch die Notenbekanntgabe sich bis in das neue Semester ziehen könnte..
Hallo HS95,
Sie müssen zur Annahme des Studienplatzes bzw. zur Immatrikulation nicht persönlich an der Uni Hamburg erscheinen, sondern nur Ihren Immatrikulationsantrag und die entsprechenden Unterlagen per Post an die Uni Hamburg schicken. Informationen zu den einzureichenden Unterlagen finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... bung.html
Die Exmatrikulationsbescheinigung können Sie nachreichen, wenn Ihnen diese zum Zeitpunkt der Immatrikulation noch nicht vorliegt.
Die Anrechnung von Leistungen erfolgt erst nach der Immatrikulation - den Zeitpunkt, zu dem Sie den Antrag auf Anerkennung extern erbrachter Leistungen stellen, können Sie selbst wählen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Sie müssen zur Annahme des Studienplatzes bzw. zur Immatrikulation nicht persönlich an der Uni Hamburg erscheinen, sondern nur Ihren Immatrikulationsantrag und die entsprechenden Unterlagen per Post an die Uni Hamburg schicken. Informationen zu den einzureichenden Unterlagen finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... bung.html
Die Exmatrikulationsbescheinigung können Sie nachreichen, wenn Ihnen diese zum Zeitpunkt der Immatrikulation noch nicht vorliegt.
Die Anrechnung von Leistungen erfolgt erst nach der Immatrikulation - den Zeitpunkt, zu dem Sie den Antrag auf Anerkennung extern erbrachter Leistungen stellen, können Sie selbst wählen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Vielen Dank!
Und wenn ich das richtig verstanden habe, ist der 23.08. sozusagen meine "Deadline". Eine spätere Einreichung meiner Unterlagen hätte vermutlich zur Folge, dass ich meinen Studienplatz verliere, nicht wahr?
Mein Problem zur Zeit ist, dass ich quasi noch auf die "Zusage" eines Freundes warte, der erst Mitte/Ende August Bescheid bekommt und ich verstehe vollkommen warum es diese Fristen gibt mit der Annahme des Studienplatzes, es ist nicht fair sich alle Optionen "warmzuhalten"...
Deshalb lediglich meine Frage, wegen der Exmatrikulation, die muss ich in jedem Fall vornehmen sobald ich den Studienplatz in HH angenommen habe oder?
Und wenn ich das richtig verstanden habe, ist der 23.08. sozusagen meine "Deadline". Eine spätere Einreichung meiner Unterlagen hätte vermutlich zur Folge, dass ich meinen Studienplatz verliere, nicht wahr?
Mein Problem zur Zeit ist, dass ich quasi noch auf die "Zusage" eines Freundes warte, der erst Mitte/Ende August Bescheid bekommt und ich verstehe vollkommen warum es diese Fristen gibt mit der Annahme des Studienplatzes, es ist nicht fair sich alle Optionen "warmzuhalten"...
Deshalb lediglich meine Frage, wegen der Exmatrikulation, die muss ich in jedem Fall vornehmen sobald ich den Studienplatz in HH angenommen habe oder?
Hallo HS95,
Das ist richtig: Wenn Sie am 09.08. eine Zulassung erhalten, wäre der 23.08. Ihre Deadline für die Annahme des Studienplatzes. Sollte sich aber später herausstellen, dass Sie doch an einer anderen Hochschule studieren möchten, an der Sie auch eine Zusage erhalten haben, können Sie auch wieder auf Ihren Studienplatz verzichten: https://www.uni-hamburg.de/verzicht
Die Exmatrikulationsbescheinigung können Sie, wie schon gesagt, nachreichen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Das ist richtig: Wenn Sie am 09.08. eine Zulassung erhalten, wäre der 23.08. Ihre Deadline für die Annahme des Studienplatzes. Sollte sich aber später herausstellen, dass Sie doch an einer anderen Hochschule studieren möchten, an der Sie auch eine Zusage erhalten haben, können Sie auch wieder auf Ihren Studienplatz verzichten: https://www.uni-hamburg.de/verzicht
Die Exmatrikulationsbescheinigung können Sie, wie schon gesagt, nachreichen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Guten Tag Fr. Birte Schelling,
ich habe noch eine rein organisatorische Frage.
Ist es möglich, die vorläufigen Bewerbungsunterlagen an eine andere Adresse wie die angegeben Heimatadresse zusenden zu lassen? Ich komme aus München und bin vermutlich ab Mitte/Ende September in Hamburg/Kiel. Derzeit bin ich noch auf Wohnungssuche, habe jedoch solange eine Bleibe in Kiel. Wäre es also möglich, beim Nachreichen meines Krankenversicherungsnachweises, sowie meiner Exmatrikulationsbescheinigung, einen Vermerk zu machen, die vorläufigen Semesterunterlagen an eine andere Adresse (nicht meine Heimatadresse in München) zusenden oder ist dies unter gar keinen Umständen möglich?
ich habe noch eine rein organisatorische Frage.
Ist es möglich, die vorläufigen Bewerbungsunterlagen an eine andere Adresse wie die angegeben Heimatadresse zusenden zu lassen? Ich komme aus München und bin vermutlich ab Mitte/Ende September in Hamburg/Kiel. Derzeit bin ich noch auf Wohnungssuche, habe jedoch solange eine Bleibe in Kiel. Wäre es also möglich, beim Nachreichen meines Krankenversicherungsnachweises, sowie meiner Exmatrikulationsbescheinigung, einen Vermerk zu machen, die vorläufigen Semesterunterlagen an eine andere Adresse (nicht meine Heimatadresse in München) zusenden oder ist dies unter gar keinen Umständen möglich?
Hallo HS95,
Da die vorläufigen Unterlagen nicht an der Uni Hamburg, sondern extern gedruckt werden, ist das leider nicht möglich. Sie könnten aber für Ihre Adresse in München bei der Post einen Nachsendeauftrag an Ihre aktuelle Adresse aufgeben, um sicher zu stellen, dass die Unterlagen Sie dort erreichen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Da die vorläufigen Unterlagen nicht an der Uni Hamburg, sondern extern gedruckt werden, ist das leider nicht möglich. Sie könnten aber für Ihre Adresse in München bei der Post einen Nachsendeauftrag an Ihre aktuelle Adresse aufgeben, um sicher zu stellen, dass die Unterlagen Sie dort erreichen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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