Hallo!
So fern ich alles korrekt verstanden muss man eine Bestätigung von der Prüfungsanmeldigung bevor dem 1 Oktober einreichen, und das Ergebniss bevor dem 31 Oktober aufweisen können. Habe ich es so weit korrekt verstanden?
Muss ich auch eine Bestätigung/Bescheinigung die bestätigt dass die Prüfungsergebnisse bevor dem 31 Oktober kommt einreichen? Also zum Beispiel dass der prüfungsanbieter schreiben müss dass es 6 Wochen bis das Ergebniss kommt dauert und ist damit innerhalb der bestimmten Frist, bevor 31 Oktober eingegangen?
Viele Grüße
Mattias
Lieber Mattias,
ich nehme an, dass Sie sich auf den Nachweis der Deutschkenntnisse für internationale Bewerber/innen beziehen. In diesem Fall haben Sie alles richtig verstanden.
Eine gesonderte Bescheinigung darüber , dass die Ergebnisse bis zum 31.10 vorliegen werden, müssen Sie nicht einreichen - die Bescheinigung über die Anmeldung reicht aus.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
ich nehme an, dass Sie sich auf den Nachweis der Deutschkenntnisse für internationale Bewerber/innen beziehen. In diesem Fall haben Sie alles richtig verstanden.
Eine gesonderte Bescheinigung darüber , dass die Ergebnisse bis zum 31.10 vorliegen werden, müssen Sie nicht einreichen - die Bescheinigung über die Anmeldung reicht aus.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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