Bearbeitet Sprachkenntnisse nachreisen
Hallo!

So fern ich alles korrekt verstanden muss man eine Bestätigung von der Prüfungsanmeldigung bevor dem 1 Oktober einreichen, und das Ergebniss bevor dem 31 Oktober aufweisen können. Habe ich es so weit korrekt verstanden?

Muss ich auch eine Bestätigung/Bescheinigung die bestätigt dass die Prüfungsergebnisse bevor dem 31 Oktober kommt einreichen? Also zum Beispiel dass der prüfungsanbieter schreiben müss dass es 6 Wochen bis das Ergebniss kommt dauert und ist damit innerhalb der bestimmten Frist, bevor 31 Oktober eingegangen?

Viele Grüße
Mattias
Re: Sprachkenntnisse nachreisen
Lieber Mattias,

ich nehme an, dass Sie sich auf den Nachweis der Deutschkenntnisse für internationale Bewerber/innen beziehen. In diesem Fall haben Sie alles richtig verstanden.

Eine gesonderte Bescheinigung darüber , dass die Ergebnisse bis zum 31.10 vorliegen werden, müssen Sie nicht einreichen - die Bescheinigung über die Anmeldung reicht aus.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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