Bearbeitet Bewerbung höheres Fachsemester Medizin
Richtet sich die Verteilung ausschließlich nach der Abiturnote oder auch nach anderen Kriterien?
Re: Bewerbung höheres Fachsemester Medizin
Lieber Herr Handon,

Die Vergabe der Plätze erfolgt über eine Rangliste, in welche die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturnote) und die Note der Ersten Abschnittsprüfung (Physikum) eingehen. Die Note der Hochschulzugangsberechtigung wird mit dem Faktor 3 multipliziert und die Note der Ersten Abschnittsprüfung mit dem Faktor 7. Die Summe dieser beiden Werte bestimmt den Rangplatz. Weitere Informationen zur Bewerbung in den zweiten Studienabschnitt Medizin an der Uni Hamburg finden Sie auch hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... edizin.pdf
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Bewerbung höheres Fachsemester Medizin
Leistungsnachweis
Re: Bewerbung höheres Fachsemester Medizin
Lieber Herr Handon,

Ihre Frage befindet sich derzeit in Klärung - bitte haben Sie ein wenig Geduld. Ich gehe davon aus, dass wir Ihnen in der nächsten Woche eine Rückmeldung geben können.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Bewerbung höheres Fachsemester Medizin
Leistungsnachweis
Re: Bewerbung höheres Fachsemester Medizin
Lieber Herr Handon,

Ich konnte Ihre Frage jetzt klären, bitte entschuldigen Sie, dass es etwas gedauert hat.

Voraussetzung dafür, dass ein Nachweis einer im Ausland erbrachten ersten Abschnittsprüfung für die Bewerbung anerkannt werden kann, ist, dass dieser Nachweis als äquivalent mit dem Physikum anerkannt wird. Die Anerkennung erfolgt nicht an der Universität, sondern an den zuständigen Landesprüfungsämtern. Zuständig ist das Landesprüfungsamt des Bundeslandes, in dem derjenige, dessen Prüfung anerkannt werden soll, geboren ist. Bei Geburt im Ausland ist das Landesprüfungsamt des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig. Die Landesprüfungsämter stellen aber nur die Gleichwertigkeit fest und rechnen keine Noten um.

Mit der Anerkennung steht somit eine Note der Abschlussprüfung des 1. Abschnitts der ärztlichen Prüfung noch nicht zur Verfügung. In dem Fall wird aus nachgewiesenen bewerteten Einzelleistungen eine Ersatznote gebildet. Dies geschieht an der Universität Hamburg. Für eine umgerechnete Note müssen Sie also mit der Bewerbung neben der Anerkennung des Landesprüfungsamtes die bewerteten Einzelleistungen aus Ihrem Studium im Ausland einreichen. Ein Notenschlüssel ist nicht erforderlich.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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