Bearbeitet Frage zur Nachreichfrist
Sehr geehrtes Team,

ich habe einen Studienplatz für Psychologie erhalten und werde wohl morgen (Montag) meinen zulassungsbescheid erhalten. Da ich mich mit meinem ersten Staatsexamen beworben habe, hatte ich in meiner Bewerbung "sonstige HZB" angegeben. Da ich für Psychologie auch den Sprachnachweis Englisch erbringen muss, vermute ich, auch zusätzlich mein Abiturszeugnis abgeben zu müssen und nicht nur eine Kopie meines Staatsexamens.

Ansonsten wollte ich fragen, bis wann ich die Exmatrikulationsbescheinigung nachreichen kann; meine momentane Universität hat gerade Probleme und ich habe gesehen, dass ich zum Glück die Dokumente nachreichen kann. Kann ich alle Dokumente auch persönlich bei Ihnen einreichen?

Meine letzte Frage ist, ob tatsächlich nur einfache und keine beglaubigten Kopien notwendig sind, um immatrikuliert zu werden.

Ich bedanke mich für Ihre Mühen und Zeit :)

Beste Grüßis
Re: Frage zur Nachreichfrist
Hallo Kitty,

Wenn Sie das Abiturzeugnis als Sprachnachweise verwenden möchten, müssen Sie es mit einreichen. Bitte beachten Sie, dass aus dem Zeugnis hervorgehen muss, dass Sie mindestens 6 Jahre Englischunterricht in der Schule hatten. Sollte das nicht daraus hervorgehen, müssen Sie auch die vorhergehenden Zeugnisse mit einreichen.

Die Exmatrikulationsbescheinigung können Sie nachreichen - eine feste Frist dafür gibt es nicht. Die Bescheinigung muss aber bis spätestens Mitte Oktober vorliegen, wenn Sie Ihre endgültigen Semesterunterlagen rechtzeitig zum Ablauf der vorläufigen Unterlagen erhalten möchten.

In der Tat sind zur Immatrikulation keine beglaubigten Kopien erforderlich - einfache Kopien reichen aus.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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