Bearbeitet Parallelstudium Mitgliedschaftsrechte und Bescheinigung
Hallo,

ich bin zurzeit noch an der Uni Potsdam für Rechtswissenschaften immatrikuliert, möchte aber zum WiSe 20/21 an der Uni Hamburg den BA Systematische Musikwissenschaften beginnen.
Mein Jurastudium befindet sich in der Abschlussphase, d.h. ich werde es voraussichtlich im WiSe abschließen.

Ich habe bei meiner jetzigen Uni nachgefragt, sie brauchen bezüglich des Parallelstudiums einen ausgefüllten Antrag von mir.
Hierzu habe ich zwei Fragen:

1) Ich habe gelesen, dass man bei einer kurzfristigen Überschneidung keine Studienbescheinigung gibt. Gibt es alternativ eine andere Bescheinigung mit der ich der Uni Potsdam mein Parallelstudium anzeigen kann, da dies gefordert wird?

2) An welcher Uni muss ich meine Mitgliedschaftsrechte ausüben?

Vielen Dank im Voraus! :)
Re: Parallelstudium Mitgliedschaftsrechte und Bescheinigung
Hallo mariechristin,

1) Sie können für den Nachweis Ihren Zulassungsbescheid und eine Kopie Ihres Studierendenausweises verwenden.

2) Hier bin ich nicht ganz sicher, ob ich Ihre Frage verstehe. Sie werden bei einer Überschneidung an beiden Hochschulen immatrikuliert, sind also vollwertiges Mitglied beider Hochschulen. Eine Pflicht zur Ausübung bestimmter Mitgliedschaftsrechte gibt es an de Uni Hamburg nicht - vielleicht hat hier die Uni Potsdam andere Regelungen und ich verstehe Ihre Frage deswegen nicht. Bitte erläutern Sie mir doch noch einmal genauer, was Sie gemeint haben. Sollte Ihre Frage darauf zielen, an welcher Hochschule Sie den Semesterbeitrag bezahlen müssen: Da Sie an beiden Hochschulen immatrikuliert werden, wird der Beitrag auch an beiden Hochschulen fällig.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Parallelstudium Mitgliedschaftsrechte und Bescheinigung
Hallo Frau Schelling,

vielen Dank für ihre zeitnahe Antwort.

Ich habe nochmals bei meiner jetzigen Uni nachgefragt: Sie brauchen eine Immatrikulationsbescheinigung mit Angabe von Studiengang und Fach- und Hochschulsemester. Stehen diese Informationen auf dem Bescheid oder gibt es die Möglichkeit einen Bescheid zu erhalten, auf dem dies steht?

Bezüglich der Mitgliedschaftsrechte: Ich muss beim Anzeigen des Parallelstudiums an der Uni Potsdam auswählen, an welcher Uni ich meine Mitgliedschaftsrechte ausübe. Dabei geht es wohl um Verwaltungsgebühren, da diese nach dem Brandenburger Hochschulgesetz nur an der Uni gezahlt werden müssen, an denen man die Mitgliedschaftsrechte ausübt.

Beste Grüße,

Marie-Christin
Re: Parallelstudium Mitgliedschaftsrechte und Bescheinigung
Liebe Marie-Christin,

Eine Immatrikulationsbescheinigung bekommen Sie erst dann, wenn die Immatrikulation abgeschlossen ist, also frühestens Ende September. Das lässt sich leider auch nciht beschleunigen, da das Bewerbungsverfahren in diesem Jahr aufgrund der besonderen Situation so weit nach hinten verschoben wurde.

Bezüglich der Mitgliedschaftsrechte: Wenn das in Brandenburg so geregelt ist und Ihnen dort ggf. Kosten erlassen werden, würde ich Ihnen, wenn Sie die Wahl haben, empfehlen, anzugeben, dass Sie die Rechte an der Uni Hmaburg ausüben möchten. Das Hamburgische Hochcshulgesetz enthält nämlich keine derartige Regelung - in Hamburg müssen Sie den Semesterbeitrag in jedem Fall in voller Höhe (inklusive Verwaltungskostenbeitrag) zahlen. Bitte fragen Sie aber, bevor Sie sich entscheiden, in Potsdam noch einmal nach, ob es in irgendeiner Hinsicht dort nachteilig für Sie ist, wenn Sie die Rechte in Hamburg ausüben.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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