ich bin zurzeit noch an der Uni Potsdam für Rechtswissenschaften immatrikuliert, möchte aber zum WiSe 20/21 an der Uni Hamburg den BA Systematische Musikwissenschaften beginnen.
Mein Jurastudium befindet sich in der Abschlussphase, d.h. ich werde es voraussichtlich im WiSe abschließen.
Ich habe bei meiner jetzigen Uni nachgefragt, sie brauchen bezüglich des Parallelstudiums einen ausgefüllten Antrag von mir.
Hierzu habe ich zwei Fragen:
1) Ich habe gelesen, dass man bei einer kurzfristigen Überschneidung keine Studienbescheinigung gibt. Gibt es alternativ eine andere Bescheinigung mit der ich der Uni Potsdam mein Parallelstudium anzeigen kann, da dies gefordert wird?
2) An welcher Uni muss ich meine Mitgliedschaftsrechte ausüben?
Vielen Dank im Voraus!