[Geschlossen]
Zuletzt geändert von bassam29 am Do 28. Sep 2023, 18:52, insgesamt 2-mal geändert.
Hallo Bassam,
hier gibt es ein Missverständnis: Die "Bescheinigung [...] über den Besuch einer Ausbildungsstätte" ist Teil des Dokuments, das in STiNE "Online Semesterbescheinigung" heißt - es ist der obere rechte Teil des Dokuments. Dies Dokument müssen Sie ausdrucken und dem BAföG-Amt senden - das reicht in jedem Fall aus.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
hier gibt es ein Missverständnis: Die "Bescheinigung [...] über den Besuch einer Ausbildungsstätte" ist Teil des Dokuments, das in STiNE "Online Semesterbescheinigung" heißt - es ist der obere rechte Teil des Dokuments. Dies Dokument müssen Sie ausdrucken und dem BAföG-Amt senden - das reicht in jedem Fall aus.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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