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Re: EDV-Ausdruck aus STINE
Hallo Bassam,

hier gibt es ein Missverständnis: Die "Bescheinigung [...] über den Besuch einer Ausbildungsstätte" ist Teil des Dokuments, das in STiNE "Online Semesterbescheinigung" heißt - es ist der obere rechte Teil des Dokuments. Dies Dokument müssen Sie ausdrucken und dem BAföG-Amt senden - das reicht in jedem Fall aus.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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Universität Hamburg
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