Guten Tag,
ich interessiere mich sehr für einen Wechsel in das erste klinische Semester nach Hamburg.
Die Bewerbungsfristen (1.12. - 15.01.) für das jeweilige Sommersemester, zu welchem eine Bewerbung nach Abschluss der ersten Abschnitts des Studiums möglich ist, konnte ich bereits ausfindig machen.
Gerne würde ich jedoch fragen, ob eine (kurzfristigere) Nachreichfrist für den Nachweis über den Abschluss des ersten Abschnittes der ärztlichen Prüfung (unabhängig von den weiteren Bewerbungsdokumenten) bis zum tatsächlichen Start des Sommersemesters 2025 (01.04.25) auch bestehend/geltend ist, da ich mein Physikum erst im März 2025 schreiben werde, womit die eigentliche Bewerbungsfrist bereits überschritten wäre?
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Vielen lieben Dank und freundliche Grüße
Charlotte