Guten Tag,
ich studiere Grundschullehramt mit dem Fach Englisch und habe zwei Fragen zum verpflichtenden Auslandsaufenthalt.
1. Der Auslandsaufenthalt soll insgesamt 90 Tage lang sein (auch wenn man ihn in zwei Hälften teilt). Wie verhält es sich mit den Ankunfts- und Abreisetagen, vor allem, wenn man zum Beispiel erst abends in dem Land ankommt. Zählt so ein Tag trotzdem zu den 90 Tagen dazu?
2. Gibt es eine Möglichkeit schon vor der Immatrikulation zum Master den Nachweis für den Auslandsaufenthalt einzureichen, um vorher schon eine Bestätigung zu bekommen, ob man die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt?
Mit freundlichen Grüßen
Mia