Guten Tag,
ich studiere Grundschullehramt mit dem Fach Englisch und habe zwei Fragen zum verpflichtenden Auslandsaufenthalt.
1. Der Auslandsaufenthalt soll insgesamt 90 Tage lang sein (auch wenn man ihn in zwei Hälften teilt). Wie verhält es sich mit den Ankunfts- und Abreisetagen, vor allem, wenn man zum Beispiel erst abends in dem Land ankommt. Zählt so ein Tag trotzdem zu den 90 Tagen dazu?
2. Gibt es eine Möglichkeit schon vor der Immatrikulation zum Master den Nachweis für den Auslandsaufenthalt einzureichen, um vorher schon eine Bestätigung zu bekommen, ob man die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt?
Mit freundlichen Grüßen
Mia
Hallo Mia,
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... df#page=24
Die werden dazu zählen, wenn sie auf Ihrem Nachweis des Auslandsaufenthaltes als Datum des Aufenthaltes inkludiert sind.1. Der Auslandsaufenthalt soll insgesamt 90 Tage lang sein (auch wenn man ihn in zwei Hälften teilt). Wie verhält es sich mit den Ankunfts- und Abreisetagen, vor allem, wenn man zum Beispiel erst abends in dem Land ankommt. Zählt so ein Tag trotzdem zu den 90 Tagen dazu?
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... df#page=24
Nein, vor der Immatrikulation können die Nachweise nicht eingereicht werden.2. Gibt es eine Möglichkeit schon vor der Immatrikulation zum Master den Nachweis für den Auslandsaufenthalt einzureichen, um vorher schon eine Bestätigung zu bekommen, ob man die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt?
Mit freundlichen Grüßen/kind regards
AO
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
AO
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
Hallo,
vielen Dank für Ihre Antwort!
Was genau ist mit dem Nachweis des Aufenthaltes gemeint? Zum Beispiel wenn man eine Sprachschule besucht, dann der Tag an dem der Kurs losgeht?
Denn von Frau Dr. Sabine Forschner wurde mir gesagt, dass für den Nachweis der Dauer auch die Flugtickets reichen.
Mit freundlichen Grüßen
Mia
vielen Dank für Ihre Antwort!
Was genau ist mit dem Nachweis des Aufenthaltes gemeint? Zum Beispiel wenn man eine Sprachschule besucht, dann der Tag an dem der Kurs losgeht?
Denn von Frau Dr. Sabine Forschner wurde mir gesagt, dass für den Nachweis der Dauer auch die Flugtickets reichen.
Mit freundlichen Grüßen
Mia