Sehr geehrte Mitarbeitende des Campus Centers Hamburg,
ich habe zu diesem Wintersemester eine Zulassung für den M.Sc. Klinische Psychologie und Psychotherapie erhalten und bin auch bereits vorläufig immatrikuliert, nur die Zahlung des Semesterbeitrages steht noch aus.
Aus gesundheitlichen Gründen werde ich den Master nun zu diesem WiSe aber doch nicht beginnen können, sondern wohl erst im WiSe 2026/27.
Ich überlege nun, was am meisten Sinn ergibt: Einen Rückzug meiner Immatrikulation oder das Einreichen eines Urlaubssemesters?
Wissen Sie, ob sich mir Nachteile für ein zukünftiges Zulassungsverfahren ergeben würden, wenn ich meine Immatrikulation zurückziehe und mich dann für das WiSe 2026/27 erneut an der Uni Hamburg bewerbe?
Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße.
Liebe Friederike0906,
1) "Wissen Sie, ob sich mir Nachteile für ein zukünftiges Zulassungsverfahren ergeben würden, wenn ich meine Immatrikulation zurückziehe und mich dann für das WiSe 2026/27 erneut an der Uni Hamburg bewerbe?"
Diese Vorgehensweise hätte keine Nachteile für zukünftige Bewerbungsverfahren, da jedes Bewerbungsverfahren ein eigenständiges Verfahren ist.
Es spielt also keine Rolle, ob man sich schon einmal beworben hat, ob eine frühere Bewerbung erfolgreich war oder ob man auf einen bereits angenommenen Studienplatz verzichtet hat.
2) Wenn Sie eine Zulassung durch Abschicken des Immatrikulationsantrags angenommen haben, sich später jedoch dagegen entscheiden, das Studium aufzunehmen, müssten Sie uns eine Verzichtserklärung senden.
Nähere Informationen zum Verzicht und das Formular der Verzichtserklärung, welches Sie uns in diesem Fall bitte zuschicken müssten, finden Sie unter www.uni-hamburg.de/verzicht.
Liebe Grüße
Thomas Walter
1) "Wissen Sie, ob sich mir Nachteile für ein zukünftiges Zulassungsverfahren ergeben würden, wenn ich meine Immatrikulation zurückziehe und mich dann für das WiSe 2026/27 erneut an der Uni Hamburg bewerbe?"
Diese Vorgehensweise hätte keine Nachteile für zukünftige Bewerbungsverfahren, da jedes Bewerbungsverfahren ein eigenständiges Verfahren ist.
Es spielt also keine Rolle, ob man sich schon einmal beworben hat, ob eine frühere Bewerbung erfolgreich war oder ob man auf einen bereits angenommenen Studienplatz verzichtet hat.
2) Wenn Sie eine Zulassung durch Abschicken des Immatrikulationsantrags angenommen haben, sich später jedoch dagegen entscheiden, das Studium aufzunehmen, müssten Sie uns eine Verzichtserklärung senden.
Nähere Informationen zum Verzicht und das Formular der Verzichtserklärung, welches Sie uns in diesem Fall bitte zuschicken müssten, finden Sie unter www.uni-hamburg.de/verzicht.
Liebe Grüße
Thomas Walter
Lieber Herr Walter,
herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Ich habe mich nun doch dazu entschlossen, ein Urlaubssemester einzureichen und habe in diesem Zuge noch eine Frage:
Sollte man sich nach Ablauf des Urlaubssemesters dazu entscheiden, sich doch für einen anderen Psychologie-Master zu bewerben (bspw. den Psychology-Master an der UHH oder ein Psychologie-Master an anderen Unis), wäre das prinzipiell noch möglich? Ich meine dabei eine Bewerbung auf das 1. Fachsemester.
Durch das Urlaubssemester wäre man ja bereits in einem M.Sc. Psychologie eingeschrieben gewesen, hätte aber noch keine Leistungen erbracht.
Vielen lieben Dank im Voraus und freundliche Grüße.
herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Ich habe mich nun doch dazu entschlossen, ein Urlaubssemester einzureichen und habe in diesem Zuge noch eine Frage:
Sollte man sich nach Ablauf des Urlaubssemesters dazu entscheiden, sich doch für einen anderen Psychologie-Master zu bewerben (bspw. den Psychology-Master an der UHH oder ein Psychologie-Master an anderen Unis), wäre das prinzipiell noch möglich? Ich meine dabei eine Bewerbung auf das 1. Fachsemester.
Durch das Urlaubssemester wäre man ja bereits in einem M.Sc. Psychologie eingeschrieben gewesen, hätte aber noch keine Leistungen erbracht.
Vielen lieben Dank im Voraus und freundliche Grüße.