Sehr geehrte Mitarbeitende des Campus Centers Hamburg,
ich habe zu diesem Wintersemester eine Zulassung für den M.Sc. Klinische Psychologie und Psychotherapie erhalten und bin auch bereits vorläufig immatrikuliert, nur die Zahlung des Semesterbeitrages steht noch aus.
Aus gesundheitlichen Gründen werde ich den Master nun zu diesem WiSe aber doch nicht beginnen können, sondern wohl erst im WiSe 2026/27.
Ich überlege nun, was am meisten Sinn ergibt: Einen Rückzug meiner Immatrikulation oder das Einreichen eines Urlaubssemesters?
Wissen Sie, ob sich mir Nachteile für ein zukünftiges Zulassungsverfahren ergeben würden, wenn ich meine Immatrikulation zurückziehe und mich dann für das WiSe 2026/27 erneut an der Uni Hamburg bewerbe?
Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße.
Liebe Friederike0906,
1) "Wissen Sie, ob sich mir Nachteile für ein zukünftiges Zulassungsverfahren ergeben würden, wenn ich meine Immatrikulation zurückziehe und mich dann für das WiSe 2026/27 erneut an der Uni Hamburg bewerbe?"
Diese Vorgehensweise hätte keine Nachteile für zukünftige Bewerbungsverfahren, da jedes Bewerbungsverfahren ein eigenständiges Verfahren ist.
Es spielt also keine Rolle, ob man sich schon einmal beworben hat, ob eine frühere Bewerbung erfolgreich war oder ob man auf einen bereits angenommenen Studienplatz verzichtet hat.
2) Wenn Sie eine Zulassung durch Abschicken des Immatrikulationsantrags angenommen haben, sich später jedoch dagegen entscheiden, das Studium aufzunehmen, müssten Sie uns eine Verzichtserklärung senden.
Nähere Informationen zum Verzicht und das Formular der Verzichtserklärung, welches Sie uns in diesem Fall bitte zuschicken müssten, finden Sie unter www.uni-hamburg.de/verzicht.
Liebe Grüße
Thomas Walter
1) "Wissen Sie, ob sich mir Nachteile für ein zukünftiges Zulassungsverfahren ergeben würden, wenn ich meine Immatrikulation zurückziehe und mich dann für das WiSe 2026/27 erneut an der Uni Hamburg bewerbe?"
Diese Vorgehensweise hätte keine Nachteile für zukünftige Bewerbungsverfahren, da jedes Bewerbungsverfahren ein eigenständiges Verfahren ist.
Es spielt also keine Rolle, ob man sich schon einmal beworben hat, ob eine frühere Bewerbung erfolgreich war oder ob man auf einen bereits angenommenen Studienplatz verzichtet hat.
2) Wenn Sie eine Zulassung durch Abschicken des Immatrikulationsantrags angenommen haben, sich später jedoch dagegen entscheiden, das Studium aufzunehmen, müssten Sie uns eine Verzichtserklärung senden.
Nähere Informationen zum Verzicht und das Formular der Verzichtserklärung, welches Sie uns in diesem Fall bitte zuschicken müssten, finden Sie unter www.uni-hamburg.de/verzicht.
Liebe Grüße
Thomas Walter
Lieber Herr Walter,
herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Ich habe mich nun doch dazu entschlossen, ein Urlaubssemester einzureichen und habe in diesem Zuge noch eine Frage:
Sollte man sich nach Ablauf des Urlaubssemesters dazu entscheiden, sich doch für einen anderen Psychologie-Master zu bewerben (bspw. den Psychology-Master an der UHH oder ein Psychologie-Master an anderen Unis), wäre das prinzipiell noch möglich? Ich meine dabei eine Bewerbung auf das 1. Fachsemester.
Durch das Urlaubssemester wäre man ja bereits in einem M.Sc. Psychologie eingeschrieben gewesen, hätte aber noch keine Leistungen erbracht.
Vielen lieben Dank im Voraus und freundliche Grüße.
herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Ich habe mich nun doch dazu entschlossen, ein Urlaubssemester einzureichen und habe in diesem Zuge noch eine Frage:
Sollte man sich nach Ablauf des Urlaubssemesters dazu entscheiden, sich doch für einen anderen Psychologie-Master zu bewerben (bspw. den Psychology-Master an der UHH oder ein Psychologie-Master an anderen Unis), wäre das prinzipiell noch möglich? Ich meine dabei eine Bewerbung auf das 1. Fachsemester.
Durch das Urlaubssemester wäre man ja bereits in einem M.Sc. Psychologie eingeschrieben gewesen, hätte aber noch keine Leistungen erbracht.
Vielen lieben Dank im Voraus und freundliche Grüße.
Lieber Her Walter, liebe Mitarbeitende des Campus Centers Hamburg,
könnten Sie diesbezüglich eine Einschätzung abgeben? Das würde mir sehr weiterhelfen.
Vielen Dank und freundliche Grüße.
könnten Sie diesbezüglich eine Einschätzung abgeben? Das würde mir sehr weiterhelfen.
Vielen Dank und freundliche Grüße.
Liebe Mitarbeitende des Campus Centers,
leider habe ich noch kein Antwort auf die Frage bekommen, auch nicht direkt über das Kontaktformular.
Könnten Sie mir weiterhelfen oder mir alternativ jemanden nennen, an den ich mich mit der Frage wenden könnte?
Das würde mir wirklich total weiterhelfen.
Vielen lieben Dank und freundliche Grüße.
leider habe ich noch kein Antwort auf die Frage bekommen, auch nicht direkt über das Kontaktformular.
Könnten Sie mir weiterhelfen oder mir alternativ jemanden nennen, an den ich mich mit der Frage wenden könnte?
Das würde mir wirklich total weiterhelfen.
Vielen lieben Dank und freundliche Grüße.
Liebe Friederike0906,
die erste Frage hatten wir ja schon beantwortet, die Antwort gilt auch für den Fall, das man im selben Studiengang bereits eingeschrieben war:
Ihr Plan mit dem Urlaubssemester wird leider nicht funktionieren, denn im ersten Fachsemester ist keine Beurlaubung möglich.
Da es aber auch nicht vorgeschrieben ist, ob und wie viele Kurse man im Semester belegt, könnten Sie auch z.B. mit dem Studienbüro klären, inwieweit einfach ein späterer Anfang möglich wäre. Die Semestergebühren müssten sie z.B. während eines Urlaubssemesters auch bezahlen.
die erste Frage hatten wir ja schon beantwortet, die Antwort gilt auch für den Fall, das man im selben Studiengang bereits eingeschrieben war:
Dies gilt natürlich nur für die Uni Hamburg, wie es an anderen Unis gehandhabt wird, kann ich Ihnen leider nicht sagen.Diese Vorgehensweise hätte keine Nachteile für zukünftige Bewerbungsverfahren, da jedes Bewerbungsverfahren ein eigenständiges Verfahren ist.
Es spielt also keine Rolle, ob man sich schon einmal beworben hat, ob eine frühere Bewerbung erfolgreich war oder ob man auf einen bereits angenommenen Studienplatz verzichtet hat.
Ihr Plan mit dem Urlaubssemester wird leider nicht funktionieren, denn im ersten Fachsemester ist keine Beurlaubung möglich.
Da es aber auch nicht vorgeschrieben ist, ob und wie viele Kurse man im Semester belegt, könnten Sie auch z.B. mit dem Studienbüro klären, inwieweit einfach ein späterer Anfang möglich wäre. Die Semestergebühren müssten sie z.B. während eines Urlaubssemesters auch bezahlen.
Mit freundlichen Grüßen/kind regards
AO
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
AO
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
Liebe/r AO,
alles klar, vielen lieben Dank für die Info.
Freundliche Grüße
alles klar, vielen lieben Dank für die Info.
Freundliche Grüße