Bearbeitet Frage zum NC und Nachrückverfahren im Lehramt Sonderpädagogik (Profil Sek)
Liebes Campus-Center-Team,

ich habe Verständnisfragen zum Zulassungsverfahren im Bachelor Lehramt für Sonderpädagogik (Profilbildung Sekundarstufe).

1) In den NC-Tabellen der vergangenen Jahre tauchen Grenzwerte sowohl für den Teilstudiengang Erziehungswissenschaft als auch für Sonderpädagogik auf. Daher würde ich gern genauer verstehen, wie diese beiden Teilstudiengänge im Auswahlverfahren zusammenwirken.
Werden Erziehungswissenschaft und Sonderpädagogik im Zulassungsverfahren getrennt gerankt, oder werden sie für das Auswahlverfahren faktisch zusammengefasst (z. B. eine gemeinsame Rangliste bzw. Losgruppe)?
Hintergrund meiner Frage ist das Losverfahren innerhalb einer Ranggruppe:
Falls Bewerberinnen und Bewerber in eine Losgruppe fallen, müsste man dann theoretisch für beide Teilstudiengänge separat ausgelost werden, oder erfolgt die Entscheidung einmal für die Kombination aus Erziehungswissenschaft und Sonderpädagogik?

2) Außerdem habe ich eine Frage zum Nachrückverfahren. In einem Beitrag im Forum wurde erläutert, dass im Vergabeverfahren mit drei kombinierten Teilstudiengängen eine besondere Dynamik entsteht, weil frei werdende Studienplätze im Nachrückverfahren jeweils mit genau der Fächerkombination vergeben werden, die der ursprüngliche Studienplatz hatte.
Ich plane mich mit der Kombination: Erziehungswissenschaft – Sonderpädagogik – Informatik zu bewerben. Da Informatik als Unterrichtsfach deutlich seltener gewählt wird als viele andere Fächer, frage ich mich, wie sich das im Nachrückverfahren auswirkt.
Ist es im Nachrückverfahren tatsächlich so, dass nur Bewerberinnen und Bewerber mit genau der Fächerkombination nachrücken können, deren Studienplatz frei geworden ist?
Oder können frei werdende Plätze auch an Bewerber mit einer anderen Kombination vergeben werden, wenn diese in den entsprechenden Ranglisten weiter vorne stehen?
Ich frage, weil ich Sorge habe, dass bei einer seltenen Kombination die Chancen im Nachrückverfahren deutlich geringer sein könnten, falls ich im Hauptverfahren knapp nicht zugelassen werde.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen
Bearbeitet Re: Frage zum NC und Nachrückverfahren im Lehramt Sonderpädagogik (Profil Sek)
Hallo r-duo,

1) Im Hauptverfahren werden alle Bewerbungen entsprechend der Teilstudiengänge separat in zwei Ranglisten nach Note und Wartezeit abgebildet. Bei Ihrem Wunschstudiengang wäre es die Teilstudiengänge Erziehungswissenschaft/ Sonderpädagogik und das gewählte Unterrichtsfach Informatik. Die Losnummer wird im Zulassungsverfahren vorab zugelost und ist auf jeder Rangliste die gleiche. Die Losnummer entscheidet die Ranglistenposition der Bewerber:innen bei Noten- bzw. Wartezeitgleichheit.

2) Tatsache ist, dass die NC-Werte für die Lehramtsstudiengänge nur für das Hauptverfahren abgebildet werden können. Im Nachrückverfahren können die Werte niedriger ausfallen, da in diesem die noch freien Plätze bei den Unterrichtsfächern vergeben werden. Auch im Nachrückverfahren erfolgt die Zulassung nach Note und Wartezeit anhand der Ranglisten.

Zusammengefasst ist die Chance auf einen Studienplatz mit einem schlechteren Abiturzeugnis im Nachrückverfahren größer, aber auch abhängig von der Anzahl der Plätze des gewählten Unterrichtfaches und der Anzahl der Bewerber:innen für diese Fächer. Diese können von Jahr zu Jahr variieren. Im gewünschten Lehramtsstudienamt mit dem Unterrichtsfach Informatik hätten Sie im vergangenen Verfahren eine Zulassung erhalten, aber ob dieses auch zum Wintersemester 26/27 so ist, können wir nicht einschätzen. Ratsam ist es auf jeden Fall, sich auch bei anderen Hochschulen zu bewerben.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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