Bearbeitet Wiederholung von Klausuren
Sehr geehrte Damen und Herren,

Eine Frage bezüglich der Prüfungen im gemeinsamen Studiengang Rechtswissenschaft LL.B. Muss man eine Prüfungsleistung des ersten Semesters, die man nicht bestanden hat, zwangsweise im zweiten Semester nachholen? Oder ist es auch möglich, diesen bspw. im dritten oder vierten Semester nachzuholen? (Wegen des Unterschieds der Grundlagen- und Aufbauphase)
Ich habe den zweiten Prüfungstermin im ersten Semester nicht in Anspruch genommen und diesen auch (noch) nicht für den zweiten Semester angemeldet.

Vielen Dank voraus für Ihre Antwort!
Re: Wiederholung von Klausuren
Hallo FY0180,

wenden Sie sich mit dieser Frage am besten direkt an das Studienbüro der Fakultät.
https://www.jura.uni-hamburg.de/studium ... mular.html

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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