Bearbeitet Wiederholung von Klausuren
Sehr geehrte Damen und Herren,

Eine Frage bezüglich der Prüfungen im gemeinsamen Studiengang Rechtswissenschaft LL.B. Muss man eine Prüfungsleistung des ersten Semesters, die man nicht bestanden hat, zwangsweise im zweiten Semester nachholen? Oder ist es auch möglich, diesen bspw. im dritten oder vierten Semester nachzuholen? (Wegen des Unterschieds der Grundlagen- und Aufbauphase)
Ich habe den zweiten Prüfungstermin im ersten Semester nicht in Anspruch genommen und diesen auch (noch) nicht für den zweiten Semester angemeldet.

Vielen Dank voraus für Ihre Antwort!
Re: Wiederholung von Klausuren
Hallo FY0180,

wenden Sie sich mit dieser Frage am besten direkt an das Studienbüro der Fakultät.
https://www.jura.uni-hamburg.de/studium ... mular.html

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Wiederholung von Klausuren
Hallo,

nach Ihrer Antwort habe ich mich über das Kontaktformular bei dem Studienbüro gemeldet gehabt, ohne Erfolg. Leider ist die Anmeldefrist für dieses Semester schon abgelaufen und bis heute habe ich keine Rückmeldung erhalten. Da diese Frage von großer Relevanz für meine Studienleistungen sind, würde ich fragen wollen, wo ich sonst noch nachfragen und eine Antwort erhalten könnte.

Mit freundlichen Grüßen
Re: Wiederholung von Klausuren
Hallo,
da können wir leider nicht weiterhelfen. Haben Sie folgendes Formular genutzt?
https://www.jura.uni-hamburg.de/studium ... mular.html

Wenn möglich, versuchen Sie es sonst am Infotresen oder telefonisch.
https://www.jura.uni-hamburg.de/service ... l#v-267847
Mit freundlichen Grüßen/kind regards

AO


Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
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