Ausnahmefall beim Auslandsaufenthalt für den Master in Englisch
Sehr geehrte Damen und Herren,
für meinen Lehramts-Master in Englisch habe ich eine Frage bezüglich der Ausnahmefälle für den Auslandsaufenthalt. Ich habe soeben meinen Bachelor in Berlin beendet und nun gesehen, dass die Uni Hamburg einen solchen Aufenthalt verlangt. Nun arbeite ich bereits seit zwei Jahren in einem englischsprachigen Unternehmen in welchem Englisch als Kommunikationssprache verwendet wird. Kann ich mich mit dieser Begründung vom Aufenthalt befreien lassen und mich trotzdem bewerben? Und an wen wende ich mich bezüglich eines solchen Antrags? Die Studienbüros die ich auf ihrer Website gefunden habe, scheinen nur Anliegen von aktuellen Studierenden mit Matrikelnummern zu bearbeiten. Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen,
Lea.