Sehr geehrte Damen und Herren,
für meinen Lehramts-Master in Englisch habe ich eine Frage bezüglich der Ausnahmefälle für den Auslandsaufenthalt. Ich habe soeben meinen Bachelor in Berlin beendet und nun gesehen, dass die Uni Hamburg einen solchen Aufenthalt verlangt. Nun arbeite ich bereits seit zwei Jahren in einem englischsprachigen Unternehmen in welchem Englisch als Kommunikationssprache verwendet wird. Kann ich mich mit dieser Begründung vom Aufenthalt befreien lassen und mich trotzdem bewerben? Und an wen wende ich mich bezüglich eines solchen Antrags? Die Studienbüros die ich auf ihrer Website gefunden habe, scheinen nur Anliegen von aktuellen Studierenden mit Matrikelnummern zu bearbeiten. Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen,
Lea.
Liebe Lea,
Sie beziehen sich auf die folgende Zugangsvoraussetzung für die Unterrichtsfächer Englisch, Französisch und Spanisch im Rahmen eines Master-Lehramtsstudiengangs:
Sie beziehen sich auf die folgende Zugangsvoraussetzung für die Unterrichtsfächer Englisch, Französisch und Spanisch im Rahmen eines Master-Lehramtsstudiengangs:
Es gibt zwei Möglichkeiten:[/b]Zusätzlich bei Unterrichtsfach Englisch, Französisch, Spanisch - Auslandsaufenthalt[/b]
Bei einer Bewerbung für die Unterrichtsfächer Englisch, Französisch und Spanisch sind zur Immatrikulation außerdem folgende Nachweise erforderlich:Der Nachweis kann bis zum Beginn der Vorlesungszeit nachgereicht werden.
- Für das Fach Englisch in den Lehramtsstudiengängen LAGS, LASek, LAS mit den Profilbildungen Grundschule (LAS-G) und Sekundarstufe (LAS-Sek) sowie LAB besteht folgende besondere Zugangsvoraussetzung:
Nachweis eines mindestens dreimonatigen Auslandsaufenthalts in einem englischsprachigen Land.- Für das Fach Französisch in den Lehramtsstudiengängen LASek und LAB besteht folgende besondere Zugangsvoraussetzung:
Nachweis eines mindestens dreimonatigen Auslandsaufenthalts in einem französischsprachigen Land.- Für das Fach Spanisch in den Lehramtsstudiengängen LASek und LAB besteht folgende besondere Zugangsvoraussetzung:
Nachweis eines mindestens dreimonatigen Auslandsaufenthalts in einem spanischsprachigen Land.
Der Auslandsaufenthalt kann mittels folgender Nachweise nachgewiesen werden:
(https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... xtern.html)
- Studienaufenthalt an einer staatlichen Universität oder einer als gleichwertig anerkannten Hochschule (nachzuweisen durch Transcript of Records)
- Pädagogischer Austauschdienst PAD (gemäß der von der KMK festgelegten Richtlinien)
- Praktikum (nachzuweisen durch Vorlage eines Berichts in Englisch bzw. Französisch bzw. Spanisch (3-5 Seiten) so-wie eines qualifizierten Praktikumszeugnisses)
- Berufliche Tätigkeit wie AuPair, Work&Travel (nachzuweisen durch Vorlage eines Berichts in Englisch bzw. Französisch bzw. Spanisch (3-5 Seiten) sowie eines Arbeitsvertrages)
- Besuch einer Sprachschule (nachzuweisen durch Zeugnis/Zertifikat der Sprachschule (mind. 20 Stunden/Woche))
- Forschungsaufenthalt (nachzuweisen durch Vorlage eines Berichts in Englisch bzw. Französisch bzw. Spanisch (3-5 Seiten) sowie Einladung und Nachweis über den Abschluss des Forschungsaufenthaltes der gastgebenden Institution)
- Sie haben einen der explizit in der Liste genannten Nachweise (z.B. Zeugnis/Zertifikat der Sprachschule). In diesem Fall reichen Sie das entsprechende Dokument (einfach digitale Kopie) mit Ihrem Immatrikulationsantrag ein, nachdem Sie zugelassen worden.
- Sie sind sich unsicher bzw. wissen, dass Sie keinen der expliizit genannte Nachweis habe. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Sprache, Literatur und Medien (SLM) bzw. die für das jeweilige Fach zuständige Personen an diesem Fachbereich: https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/ ... buero.html.
Die Kolleg*innen prüfen dann Ihre Nachweise und stellen Ihnen gegebenenfalls eine entsprechende Bescheinigung aus. Diese Bescheinigung des Fachbereiches SLM ist dann der Nachweis, dass Sie die Zugangsvoraussetzung erfüllen und wird von Ihnen im digitalen Immatrikulationsantrag hochgeladen.list]
Die detaillierte Fassung der Regelungen zu dieser Zugangsvoraussetzung, die analog für alle drei Fächer Englisch, Französisch und Spanisch, gilt, können Sie sich nochmals in der einschlägigen, aktuellen Zugangssatzung der Fakultät für Geisteswissenschaften durchlesen:
Liebe Grüße
Thomas Walter