Liebes Campus Center,
ich studiere momentan im vierten Fachsemester Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg. Parallel dazu beabsichtige ich aus vielerlei Gründen das Studium der Zahnmedizin an der Universität Hamburg aufzunehmen. Dazu habe ich einige Fragen. Für Ihre Zeit und Mühe bedanke ich mich herzlich im Voraus!
1) zur Bestätigung durch die jeweiligen Fakultäten - wie hole ich mir diese ein? Konkreter, wo ist meine Anlaufstelle diesbezüglich? Muss man sich damit an das Dekanat, an die Studienberatung oder gänzlich an wen anderen wenden? Soll/ kann man das persönlich, ggf. per E-Mail vornehmen?
2) Schicke ich den jeweiligen Fakultäten bzw. Zuständigen anbei die Begründung oder äußere ich mein Vorhaben lediglich und hoffe auf den Segen?
3) Kommt es bei der ordnungsgemäßen Durchführbarkeit allein auf objektive Kriterien oder auch auf subjektive an? Darf es in der Theorie keinerlei Überschneidungen geben oder wird auch berücksichtigt, dass ich mein bisheriges Studium größtenteils in Form eines Selbststudiums angetreten bin; eine zeitliche Überschneidung dann die Durchführbarkeit weniger beeinflusst?
4) Wie sieht es rein hypothetisch mit den Erfolgschancen (bzgl. der Bestätigungen) aus?
5) Was passiert im Falle einer Ablehnung durch eine Fakultät? Kann man sich da einen weiteren Rat einholen, wird eine Rechtsbehelfbelehrung beigefügt, etc.?
6) bei medizinischen Studiengängen kann man den Antrag ja erst bei Einschreibung einreichen. Wo muss ich das dann machen und wie (an wen, wann) genau geschieht das? Gibt es auch dafür eine Frist?
7) im Falle einer Ablehnung wird einem ja die Wahl zwischen den Studiengängen gegeben. Könnte ich mir meine bisherigen Leistungen (viertes Semester) im Falle einer Exmatrikulation anrechnen lassen und das Studium der Rechtswissenschaft später mit einem Antrag auf Immatrikulation in ein höheres Fachsemester erneut aufnehmen, ohne Leistungen doppelt erbringen zu müssen?
Verzeihen Sie bitte den Haufen an Fragen. Ich schätze Ihre Einschätzungen und Unterstützung sehr.
Ihnen eine schöne Woche!
Liebe Grüße,
Anna
Liebe Anna,
alle relevanten Informationen zum Thema „Doppelstudium“ finden Sie auf unserer Webseite: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html.
1) Zur Bestätigung durch die jeweiligen Fakultäten: Wie hole ich mir diese ein?
Bitte wenden Sie sich an das jeweils für den betreffenden Fachbereich bzw. die betreffende Fakultät zuständige Studienbüro: https://www.uni-hamburg.de/studienbueros.
Die Studienbüros informieren auf ihren jeweiligen Webseiten darüber, welche Kontaktwege zur Verfügung stehen. In der Regel finden Sie dort eine E-Mail-Adresse oder ein Kontaktformular.
2) Schicke ich den jeweiligen Fakultäten bzw. Zuständigen die Begründung mit, oder äußere ich lediglich mein Vorhaben und hoffe auf den Segen?
Von den beiden Fachbereichen bzw. Fakultäten erhalten Sie die für den Doppelstudiumsantrag notwendige Bescheinigung über die ordnungsgemäße Durchführbarkeit. Bei dieser Bescheinigung geht es primär nicht um eine inhaltliche Prüfung des Studiums, sondern vorrangig um die Prüfung der organisatorischen Durchführbarkeit der beiden Studiengänge.
„Die Möglichkeit der ordnungsgemäßen Durchführung beider Studiengänge (Einhaltung von Fristen, überschneidungsfreies Studium etc.) muss durch entsprechende Bestätigungen der beteiligten Lehreinheiten (Fakultäten bzw. Hochschulen) belegt werden.“
(https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html)
3) Kommt es bei der ordnungsgemäßen Durchführbarkeit allein auf objektive Kriterien oder auch auf subjektive an?
Die Prüfung, die zugrunde gelegten Kriterien sowie die Entscheidung über die Ausstellung der Bescheinigung zur ordnungsgemäßen Durchführbarkeit obliegen allein den jeweiligen Fachbereichen bzw. Fakultäten. Die Fachbereiche bzw. Fakultäten entscheiden eigenständig über Verfahren, Kriterien usw. Universitätsweite Vorgaben hierzu gibt es nicht.
Ich würde Ihnen daher empfehlen, zunächst einfach nach der Bescheinigung für den Doppelstudiumsantrag zu fragen. Falls das jeweilige Studienbüro weitere Informationen benötigt, werden die Kolleg*innen Ihnen dies mitteilen.
4) Wie sieht es rein hypothetisch mit den Erfolgschancen bezüglich der Bestätigungen aus?
Hierzu liegen uns leider keine Informationen vor, da es sich um einen eigenständigen Prozess der jeweiligen Fachbereiche bzw. Fakultäten handelt. Es gibt keine systematische, statistische Erfassung dieses Prozesses.
Meine Empfehlung wäre daher, einfach eine E-Mail bzw. ein Kontaktformular an die beiden Lehreinheiten zu senden.
5) Was passiert im Falle einer Ablehnung durch eine Fakultät? Kann man sich weiteren Rat einholen, wird eine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt etc.?
Auch hier gilt, dass Sie sich über den Prozess sowie über mögliche Schritte im Falle einer eventuellen Nichtausstellung der Bescheinigung direkt beim zuständigen Fachbereich bzw. bei der zuständigen Fakultät informieren müssten.
6) Bei medizinischen Studiengängen kann man den Antrag ja erst bei der Einschreibung einreichen. Wo muss ich das dann machen und wie genau geschieht das? Gibt es dafür eine Frist?
Das ist korrekt. Da die medizinischen Studiengänge von der Stiftung für Hochschulzulassung ([www.hochschulstart.de](http://www.hochschulstart.de)) im Zentralen Vergabeverfahren vergeben werden, gibt es kein STiNE-Bewerbungsformular, in das der Doppelstudiumsantrag regulär integriert wäre.
Im Falle einer Zulassung würden Sie den Antrag auf Doppelstudium daher im Rahmen der Immatrikulation, d. h. innerhalb der Immatrikulationsfrist, stellen. Dazu reichen Sie den Antrag formlos, mit Begründung und den beiden Bescheinigungen der Fachbereiche bzw. Fakultäten, über das Kontaktformular des Campus-Centers ein. Die beste Vorgehensweise ist, wenn Sie sich in den nächsten Wochen um die beiden Bescheinigungen kümmern und eine Begründung schreiben, sodass Sie die Dokumente im Falle einer Zulassung parat haben.
7) Im Falle einer Ablehnung wird einem ja die Wahl zwischen den Studiengängen gegeben. Könnte ich mir meine bisherigen Leistungen aus dem vierten Semester im Falle einer Exmatrikulation anrechnen lassen und das Studium der Rechtswissenschaft später mit einem Antrag auf Immatrikulation in ein höheres Fachsemester erneut aufnehmen, ohne Leistungen doppelt erbringen zu müssen?
Wie Sie wissen, kann man bereits erbrachte Leistungen grundsätzlich nicht „verlieren“.
Wie die Fakultät für Rechtswissenschaft mit diesen Leistungen bei einer erneuten erfolgreichen Bewerbung und Immatrikulation in den Studiengang einige Jahre später umgehen würde, d. h. welche Leistungen Ihnen angerechnet würden und welche Leistungen Sie noch erbringen müssten, ist eine Frage, die Sie direkt mit der Fakultät klären müssten. Die Anrechnung bereits erbrachter Leistungen ist ein Vorgang, für den allein die für den Studiengang zuständige Fakultät bzw. der zuständige Fachbereich verantwortlich ist.
Liebe Grüße
Thomas Walter
alle relevanten Informationen zum Thema „Doppelstudium“ finden Sie auf unserer Webseite: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html.
1) Zur Bestätigung durch die jeweiligen Fakultäten: Wie hole ich mir diese ein?
Bitte wenden Sie sich an das jeweils für den betreffenden Fachbereich bzw. die betreffende Fakultät zuständige Studienbüro: https://www.uni-hamburg.de/studienbueros.
Die Studienbüros informieren auf ihren jeweiligen Webseiten darüber, welche Kontaktwege zur Verfügung stehen. In der Regel finden Sie dort eine E-Mail-Adresse oder ein Kontaktformular.
2) Schicke ich den jeweiligen Fakultäten bzw. Zuständigen die Begründung mit, oder äußere ich lediglich mein Vorhaben und hoffe auf den Segen?
Von den beiden Fachbereichen bzw. Fakultäten erhalten Sie die für den Doppelstudiumsantrag notwendige Bescheinigung über die ordnungsgemäße Durchführbarkeit. Bei dieser Bescheinigung geht es primär nicht um eine inhaltliche Prüfung des Studiums, sondern vorrangig um die Prüfung der organisatorischen Durchführbarkeit der beiden Studiengänge.
„Die Möglichkeit der ordnungsgemäßen Durchführung beider Studiengänge (Einhaltung von Fristen, überschneidungsfreies Studium etc.) muss durch entsprechende Bestätigungen der beteiligten Lehreinheiten (Fakultäten bzw. Hochschulen) belegt werden.“
(https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html)
3) Kommt es bei der ordnungsgemäßen Durchführbarkeit allein auf objektive Kriterien oder auch auf subjektive an?
Die Prüfung, die zugrunde gelegten Kriterien sowie die Entscheidung über die Ausstellung der Bescheinigung zur ordnungsgemäßen Durchführbarkeit obliegen allein den jeweiligen Fachbereichen bzw. Fakultäten. Die Fachbereiche bzw. Fakultäten entscheiden eigenständig über Verfahren, Kriterien usw. Universitätsweite Vorgaben hierzu gibt es nicht.
Ich würde Ihnen daher empfehlen, zunächst einfach nach der Bescheinigung für den Doppelstudiumsantrag zu fragen. Falls das jeweilige Studienbüro weitere Informationen benötigt, werden die Kolleg*innen Ihnen dies mitteilen.
4) Wie sieht es rein hypothetisch mit den Erfolgschancen bezüglich der Bestätigungen aus?
Hierzu liegen uns leider keine Informationen vor, da es sich um einen eigenständigen Prozess der jeweiligen Fachbereiche bzw. Fakultäten handelt. Es gibt keine systematische, statistische Erfassung dieses Prozesses.
Meine Empfehlung wäre daher, einfach eine E-Mail bzw. ein Kontaktformular an die beiden Lehreinheiten zu senden.
5) Was passiert im Falle einer Ablehnung durch eine Fakultät? Kann man sich weiteren Rat einholen, wird eine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt etc.?
Auch hier gilt, dass Sie sich über den Prozess sowie über mögliche Schritte im Falle einer eventuellen Nichtausstellung der Bescheinigung direkt beim zuständigen Fachbereich bzw. bei der zuständigen Fakultät informieren müssten.
6) Bei medizinischen Studiengängen kann man den Antrag ja erst bei der Einschreibung einreichen. Wo muss ich das dann machen und wie genau geschieht das? Gibt es dafür eine Frist?
Das ist korrekt. Da die medizinischen Studiengänge von der Stiftung für Hochschulzulassung ([www.hochschulstart.de](http://www.hochschulstart.de)) im Zentralen Vergabeverfahren vergeben werden, gibt es kein STiNE-Bewerbungsformular, in das der Doppelstudiumsantrag regulär integriert wäre.
Im Falle einer Zulassung würden Sie den Antrag auf Doppelstudium daher im Rahmen der Immatrikulation, d. h. innerhalb der Immatrikulationsfrist, stellen. Dazu reichen Sie den Antrag formlos, mit Begründung und den beiden Bescheinigungen der Fachbereiche bzw. Fakultäten, über das Kontaktformular des Campus-Centers ein. Die beste Vorgehensweise ist, wenn Sie sich in den nächsten Wochen um die beiden Bescheinigungen kümmern und eine Begründung schreiben, sodass Sie die Dokumente im Falle einer Zulassung parat haben.
7) Im Falle einer Ablehnung wird einem ja die Wahl zwischen den Studiengängen gegeben. Könnte ich mir meine bisherigen Leistungen aus dem vierten Semester im Falle einer Exmatrikulation anrechnen lassen und das Studium der Rechtswissenschaft später mit einem Antrag auf Immatrikulation in ein höheres Fachsemester erneut aufnehmen, ohne Leistungen doppelt erbringen zu müssen?
Wie Sie wissen, kann man bereits erbrachte Leistungen grundsätzlich nicht „verlieren“.
Wie die Fakultät für Rechtswissenschaft mit diesen Leistungen bei einer erneuten erfolgreichen Bewerbung und Immatrikulation in den Studiengang einige Jahre später umgehen würde, d. h. welche Leistungen Ihnen angerechnet würden und welche Leistungen Sie noch erbringen müssten, ist eine Frage, die Sie direkt mit der Fakultät klären müssten. Die Anrechnung bereits erbrachter Leistungen ist ein Vorgang, für den allein die für den Studiengang zuständige Fakultät bzw. der zuständige Fachbereich verantwortlich ist.
Liebe Grüße
Thomas Walter