Bearbeitet Überweisung Semestergebühr trotz anstehendem Bachelorabschluss: Geld zurück?
Guten Tag,
ich muss diesen Monat meine Bachelorarbeit abgeben. Muss ich die Semestergebühr für das WiSe2026/2027 dennoch überweisen? Ich habe im Forum bereits unten gelesen, dass eine Immatrikulation nur relevant ist wenn man in einen Zweitversuch nach dem nicht bestehen wahrnehmen möchte und das man sich mit 30 Euro Gebühr in so einem Fall nachmelden kann. Ich frage mich, ob zusätzlich zu diesen 30 Euro dann dennoch die Semestergebühr fällig wird? Oder es sich lohnt die Semestergebühr direkt jetzt schon zu überweisen. Bekommt man das Geld dann bei Bestehen zurück? Oder sollte ich jetzt nichts überweisen, auf das Bestehen hoffen und mich im Worst Case verspätet zurückmelden?

mit freundlichen Grüßen
Re: Überweisung Semestergebühr trotz anstehendem Bachelorabschluss: Geld zurück?
Hallo Misheru,

wenn Sie im Wintersemester 26/27 nur noch auf die Eintragung der Noten und Ausstellung der Abschlussdokumente warten, müssen Sie sich nicht mehr zurückmelden. Die Rückzahlung des Semesterbeitrags wäre nicht mehr möglich, es sei denn, Sie werden zum 1.10. exmatrikuliert. Sollten Sie einen Zweitversuch benötigen, können Sie sich verspätet zurückmelden. Dann ist neben dem Semesterbeitrag auch die Gebühr von 30 € für die verspätete Rückmeldung zu überweisen.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Überweisung Semestergebühr trotz anstehendem Bachelorabschluss: Geld zurück?
Liebes Campus Center Team,
ich habe das gleiche Problem. Es muss noch die Verteidigung meiner Masterarbeit (idealerweise noch im September) stattfinden und danach die Noten eingetragen werden.
Muss ich den Semesterbeitrag für das WiSe 26/27 überweisen?
Falls nein: Muss ich irgendetwas unternehmen, damit ich nach dem SoSe 26 nicht exmatrikuliert werde, bevor die Noten noch eingetragen wurden? Wie lange ist die "Übergangsfrist", bis die Noten eingetragen sein müssen, wenn ich den Semesterbeitrag nicht bezahle?
Falls ich den Semesterbeitrag doch bezahlen muss, um die Eintragung der Noten zu ermöglichen: Kann ich den Semesterbeitrag anteilig zurückfordern, wenn ich mich z.B. zum 31.10.26 exmatrikulieren lasse?

Vielen Dank und freundliche Grüße
Noel
Re: Überweisung Semestergebühr trotz anstehendem Bachelorabschluss: Geld zurück?
Hallo NR2026,
es ist kein Problem, wenn Sie bereits exmatrikuliert sind, wenn die Noten eingetragen werden. Ihr Account bleibt ja weiter bestehen, damit dann auch Ihre Abschlussdokumente ausgestellt werden können. Sie haben dann einfach nur nicht mehr den Status "immatrikuliert", wenn Sie ab dem 1.10. exmatrikuliert sind.
Mit freundlichen Grüßen/kind regards

AO


Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
www.uni-hamburg.de
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